Nach Änderung des neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz sind Schornsteinfeger verpflichtet , bis spätestens 31.12.2012 für die Gebäude, in denen eine Feuerstättenschau durchgeführt wird, einen sogenannten Feuerstättenbescheid auszustellen.
Was diese Änderung für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.